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Termine und Kosten

Die Grundlage der Kostenabrechnung ist die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH)

Private Krankenversicherung, Beihilfe, Zusatzversicherung

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen, die Beihilfestellen und die Zusatzversicherungen die Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker ganz oder teilweise.

Gesetzliche Krankenkassen

In der Regel werden die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung oder Zusatzversicherung, ob diese die Kosten übernimmt. Werden die Behandlungskosten nur teilweise erstattet, sind Sie (der Patient) selbst für die Zahlung des Differenzbetrages zuständig. Um die Behandlungskosten steuerlich absetzen zu können, erhalten Sie von mir eine Rechnung.

Termine: Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, möchte ich Sie bitten, diesen spätestens am Vortag abzusagen.

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